Zurückweisung einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU zugelassenen Steuerberatungsgesellschaft nach § 80 Abs. 5 AO
Leitsatz
Die Zurückweisung einer in einem anderen Mitgliedstaat nach dortigem Recht zugelassenen Steuerberatungsgesellschaft nach § 80 Abs. 5 AO 1977 als Bevollmächtigte verstößt, wenn sie in der Bundesrepublik nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist, jedenfalls dann nicht gegen das Recht der EG, wenn die Gesellschaft, die auf dem Gebiet der nach deutschem Recht geregelten Steuern Hilfe leistet, die erforderliche berufliche Qualifikation bezogen auf das deutsche Recht nicht nachgewiesen hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 875 BFH/NV 1994 S. 81 Nr. 11 WAAAA-95044
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