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BFH Urteil v. - I R 15/93 BStBl 1994 II S. 148

Gesetze: AO 1977 § 12AO 1977 § 397EStG 1979 § 1 Abs. 3EStG 1979 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

- Die Geschäftsleitungsbetriebsstätte i. S. des § 12 Satz 2 Nr. 1 AO setzt keine feste Geschäftseinrichtung voraus - Zur Besteuerung eines holländischen Gemüsehändlers

Leitsatz

1. Verkauft ein nur in den Niederlanden ansässiger Händler Waren ausschließlich auf inländischen Wochenmärkten, so kann die Geschäftsleitungsbetriebsstätte am niederländischen Wohnsitz des Händlers gelegen sein. Bejahendenfalls ist der Gewinn auf die inländische und die ausländische Betriebsstätte aufzuteilen.

2. Die Geschäftsleitungsbetriebsstätte i.S. des § 12 Satz 2 Nr. 1 AO 1977 setzt keine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage voraus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 148
RAAAA-94723

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