Gesetze: KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 1KVStG 1972 § 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1KVStG 1972 § 6 Abs. 1 Nr. 1Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 Abs. 1 Buchst. b und c
Zur Frage des Ersterwerbs eines umgewandelten Kommanditanteils, der vorher Komplementäranteil war
Leitsatz
Wird innerhalb einer schon vorher bestehenden GmbH & Co. KG ein Komplementäranteil (teilweise) in einen Kommanditanteil umgewandelt, so kann der Ersterwerb des Kommanditanteils dann nicht der Gesellschaftsteuer unterworfen werden, wenn und soweit die dem Kommanditanteil zugrunde liegenden Einlagen bereits früher der Gesellschaftsteuer unterworfen waren.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 762 BFH/NV 1993 S. 64 Nr. 10 OAAAA-94630
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