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BFH Urteil v. - I R 19/90 BStBl 1993 II S. 762

Gesetze: KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 1KVStG 1972 § 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1KVStG 1972 § 6 Abs. 1 Nr. 1Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 Abs. 1 Buchst. b und c

Zur Frage des Ersterwerbs eines umgewandelten Kommanditanteils, der vorher Komplementäranteil war

Leitsatz

Wird innerhalb einer schon vorher bestehenden GmbH & Co. KG ein Komplementäranteil (teilweise) in einen Kommanditanteil umgewandelt, so kann der Ersterwerb des Kommanditanteils dann nicht der Gesellschaftsteuer unterworfen werden, wenn und soweit die dem Kommanditanteil zugrunde liegenden Einlagen bereits früher der Gesellschaftsteuer unterworfen waren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 762
BFH/NV 1993 S. 64 Nr. 10
OAAAA-94630

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