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BFH Urteil v. - IX R 67/88 BStBl 1993 II S. 748

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 21a

Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG angefallene Werbungskosten sind im Jahr des Zuflusses - neben dem Nutzungswert nach § 21a EStG - als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen

Leitsatz

Schadensersatzleistungen, mit denen nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG angefallene Werbungskosten zu einem Zeitpunkt ersetzt werden, in dem der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus gemäß § 21a EStG zu ermitteln ist, sind nicht in diesem Nutzungswert enthalten. Sie sind zusätzlich im Veranlagungszeitraum des Zuflusses als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 748
BFH/NV 1993 S. 47 Nr. 8
TAAAA-94624

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