Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG angefallene Werbungskosten sind im Jahr des Zuflusses - neben dem Nutzungswert nach § 21a EStG - als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen
Leitsatz
Schadensersatzleistungen, mit denen nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG angefallene Werbungskosten zu einem Zeitpunkt ersetzt werden, in dem der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus gemäß § 21a EStG zu ermitteln ist, sind nicht in diesem Nutzungswert enthalten. Sie sind zusätzlich im Veranlagungszeitraum des Zuflusses als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 748 BFH/NV 1993 S. 47 Nr. 8 TAAAA-94624
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.