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BFH Urteil v. - IX R 66/91 BStBl 1993 II S. 591

Gesetze: EStDV § 82b

Verteilung von im Entstehungsjahr vom FA zu Unrecht als Herstellungskosten behandeltem Erhaltungsaufwand; keine Berücksichtigung des auf dieses Jahr entfallenden Aufwandes

Leitsatz

Größere Erhaltungsaufwendungen, die das FA im Jahr ihrer Entstehung bestandskräftig zu Unrecht als Herstellungskosten behandelt hat, können nach § 82b EStDV gleichmäßig anteilig auf die Folgejahre verteilt werden. Der auf das Jahr der Entstehung entfallende Anteil der Aufwendungen bleibt dabei unberücksichtigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 591
BFH/NV 1993 S. 29 Nr. 6
MAAAA-94554

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