Gesetze: GrEStG H § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG H § 10 Abs. 1GrEStG H § 11 Abs. 1 Nr. 1 (= GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG H § 8 Abs. 1GrEStG H § 9 Abs. 1 Nr. 1)
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks im Rahmen eines Bauherrenmodells, wenn der Erwerber Gesellschaften auf der Veräußererseite rechtlich und/oder faktisch beherrscht
Leitsatz
Das Grundstück mit noch zu errichtendem Gebäude kann auch dann Gegenstand des Erwerbsvorgangs sein, wenn der Erwerber des Grundstücks im Rahmen eines Bauherrenmodells auf der Veräußererseite auftretende Gesellschaften rechtlich und/oder faktisch beherrscht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 163 BFH/NV 1993 S. 12 Nr. 3 AAAAA-94357
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