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BFH Urteil v. - II R 70/88 BStBl 1992 II S. 921

Gesetze: ErbStG 1974 § 1 Abs. 1 Nr. 2ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG 1974 § 7 Abs. 7

Übertragung eines Gesellschaftsanteils durch Verfügung des Gesellschafters grundsätzlich nur nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerpflichtig

Leitsatz

Die Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft durch Verfügung des Gesellschafters über seinen Gesellschaftsanteil fällt grundsätzlich nicht unter die Regelung des § 7 Abs. 7 ErbStG 1974. Sie kann nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974 als freigebige Zuwendung unter Lebenden der Schenkungsteuer unterliegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 921
BFH/NV 1992 S. 70 Nr. 10
NAAAA-94289

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