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BFH Urteil v. - XI R 54/89 BStBl 1992 II S. 867

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs. 4 Sätze 1 und 2

Die Änderung eines Steuerbescheides durch Gerichtsentscheidung rechtfertigt nicht die nochmalige Änderung desselben Bescheides durch die Verwaltungsbehörde nach § 174 Abs. 4 AO 1977

Leitsatz

Wird ein Steuerbescheid nach § 174 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 AO 1977 durch Gerichtsentscheidung geändert, so rechtfertigt Halbsatz 2 der Vorschrift nicht die nochmalige Änderung desselben Bescheids durch die Verwaltungsbehörde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 867
BFH/NV 1992 S. 66 Nr. 10
NAAAA-94263

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