Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 149/90 BStBl 1992 II S. 693

Gesetze: AO 1977 §§ 14, 64KStG 1977 § 5 Abs. 1 Nr. 9GewStG § 3 Nr. 6

Altkleidersammlungen eines gemeinnützigen Vereins sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Leitsatz

1. Altkleidersammlungen eines gemeinnützigen Vereins, bei denen das Sammelgut zur Mittelbeschaffung weiterveräußert wird, sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§§ 14, 64 AO 1977).

2. Die gesammelten Altkleiderspenden sind wirtschaftliche Vorteile, die durch eine selbständige nachhaltige Tätigkeit i.S. von § 14 AO 1977 erzielt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 693
BFH/NV 1992 S. 41 Nr. 7
VAAAA-94188

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen