- Für einen Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid, der einen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid ändert, ist das Wohnsitz-FA zuständig
Leitsatz
1. Das Betriebsstätten-FA ist zur Nachforderung von Lohnsteuer beim Arbeitnehmer jedenfalls dann örtlich nicht mehr zuständig, wenn die Nachforderung die Änderung eines zuvor ergangenen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheides nötig macht.
2. Die Nachforderung erfordert in diesem Fall (Nr. 1) keine Ermessens-, sondern eine gebundene Entscheidung.
3. Ein Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid, der erkennbar einen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid ändert, ist auch dann inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn mit ihm ein Nachforderungs- und ein Rückforderungsbetrag unaufgegliedert angefordert werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 565 BFH/NV 1992 S. 41 Nr. 7 YAAAA-94135
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