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BFH Urteil v. - VIII B 33/90 BStBl 1992 II S. 559

Gesetze: FGO §§ 48 Abs. 1 Nr. 3, 60 Abs. 3

Personenhandelsgesellschaft ist notwendig beizuladen, auch wenn sie vom Ausgang des gegen einen einheitlichen Feststellungsbescheid gerichteten Verfahrens nicht betroffen sein kann

Leitsatz

In dem gegen einen einheitlichen Feststellungsbescheid gerichteten Verfahren ist eine Personenhandelsgesellschaft auch dann gemäß § 60 Abs. 3 FGO beizuladen, wenn sie vom Ausgang des Verfahrens unter keinem denkbaren Gesichtspunkt betroffen sein kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 559
BFH/NV 1992 S. 45 Nr. 7
AAAAA-94130

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