Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VIII R 23/89 BStBl 1992 II S. 375

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1KStG § 8 Abs. 3 Satz 2GG Art. 103 Abs. 1FGO § 96 Abs. 2FGO § 119 Nr. 3ZPO § 278 Abs. 3

1. Fremdgeschäfte zwischen personenidentischen Personengesellschaften - 2. Forderungserlaß gegenüber Schwestergesellschaft aus privaten Gründen des Hauptgesellschafters

Leitsatz

1. Personengesellschaften, deren Gesellschafter identisch oder teilweise identisch sind, können nicht zu einem einheitlichen Steuersubjekt zusammengefaßt werden. Vielmehr können sie aufgrund ihrer beschränkten Steuerrechtsfähigkeit wie Fremde zueinander in Rechtsbeziehungen treten.

2. Verzichtet eine Gläubigergesellschaft ganz oder teilweise auf eine Forderung im Rahmen einer Sanierung der notleidenden Schuldnergesellschaft, kann der Forderungserlaß als betrieblich veranlaßte Preisgabe von Betriebsvermögen und somit als betrieblicher Aufwand zu beurteilen sein. Dabei kommt der Frage Bedeutung zu, ob auch ein Dritter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Forderung erlassen würde.

3. Eine gewinnmindernde Berücksichtigung kommt nicht in Betracht, wenn der Forderungserlaß nicht aus betrieblichen Gründen der Gläubigergesellschaft, sondern aus privaten Gründen des Hauptgesellschafters erfolgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 375
BFH/NV 1992 S. 3 Nr. 1
DAAAA-94048

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen