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BFH Urteil v. - III R 103/87 BStBl 1992 II S. 297

Gesetze: EStG § 26 Abs. 1 Satz 1EStG § 26a

Antrag auf getrennte Veranlagung des einkunftslosen Ehegatten auch dann unbeachtlich, wenn dem anderen Ehegatten eine Steuerstraftat zur Last gelegt wird

Leitsatz

Der Antrag auf getrennte Veranlagung des einkunftslosen Ehegatten ist auch dann unbeachtlich, wenn dem anderen Ehegatten eine Steuerstraftat zur Last gelegt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 297
BFH/NV 1992 S. 28 Nr. 5
JAAAA-94007

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