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BFH Urteil v. - X R 44/89 BStBl 1991 II S. 97

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4AO 1977 § 12FGO § 56

Beschäftigungsstätte als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

Leitsatz

1. Anders als in § 12 AO 1977 ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG unter Betriebsstätte die (von der Wohnung getrennte) Beschäftigungsstätte des Steuerpflichtigen zu verstehen; eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit und eine hierauf bezogene Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen sind nicht erforderlich.

2. Der begrenzte Betriebsausgabenabzug des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG gilt zwar auch für Fahrten zwischen Wohnung und zwei oder drei regelmäßigen Betriebsstätten, nicht aber für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 97
BFH/NV 1990 S. 90 Nr. 12
ZAAAA-93890

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