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BFH Urteil v. - IV R 300/84 BStBl 1991 II S. 82

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 2EStDV § 11d

Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe

Leitsatz

Aufwendungen des Ehemannes für den von der Ehefrau betrieblich genutzten Teil des gemeinsamen Gebäudes können von dieser nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Ehefrau kann hierfür auch kein Nutzungsrecht ansetzen und gewinnmindernd abschreiben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 82
BFH/NV 1990 S. 90 Nr. 12
AAAAA-93829

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