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BFH Urteil v. - IX R 12/89 BStBl 1991 II S. 759

Gesetze: EStG § 7EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7EStG § 9bEStG § 11 Abs. 1UStG 1980 § 4 Nr. 12 Buchst. aUStG 1980 § 9UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 42AO 1977 § 361 Abs. 2

Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge auch bei irrtümlicher Erstattung Herstellungskosten

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nicht nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 abziehbare Vorsteuerbeträge, die das FA einem Bauherrn irrtümlich erstattet hat, zu dessen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 759
BFH/NV 1991 S. 56 Nr. 9
JAAAA-93797

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