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BFH Urteil v. - IV R 3/89 BStBl 1991 II S. 346

Gesetze: EStG 1977 §§ 13, 14

Grund und Boden und darin enthaltene bodenschatzführende Schichten können ein einheitliches Wirtschaftsgut sein

Leitsatz

Ein Kaufvertrag über die Veräußerung von Grund und Boden macht darin enthaltene bodenschatzführende Schichten nicht zu einem gegenüber dem Grund und Boden selbständigen Wirtschaftsgut, wenn diese weder abgebaut noch einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang als der Grund und Boden im übrigen zugeführt werden sollen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 346
BFH/NV 1991 S. 23 Nr. 5
AAAAA-93602

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