Kein Anspruch auf prüfungsfreie Bestellung als Steuerberater nach der Steuerberatungsordnung (StBerO-DDR) über den in § 15 StBerO-DDR abschließend aufgezählten Personenkreis hinaus
Leitsatz
Nach § 15 StBerO der DDR - gültig bis zum - konnten von der Steuerberaterprüfung nur die in Absatz 2 der Vorschrift abschließend aufgezählten Personen befreit werden. Eine extensive Auslegung der Befreiungsregelung auf andere Berufsträger mit hauptberuflicher Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 267 IAAAA-93566
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