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BFH Urteil v. - VI R 164/86 BStBl 1991 II S. 189

Gesetze: EStG § 40b

Zum Begriff der Direktversicherung i. S. des § 40b EStG

Leitsatz

Eine Versicherung, bei der das typische Todesfallwagnis und - bereits bei Vertragsabschluß - das Rentenwagnis ausgeschlossen worden sind, ist keine Direktversicherung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 189
BFH/NV 1991 S. 15 Nr. 4
IAAAA-93527

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