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BFH Urteil v. - II R 94/87 BStBl 1990 II S. 590

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG 1983 § 8 Abs. 1

Ob ein Zusammenhang zwischen mehreren Verträgen besteht und ein einheitlicher grunderwerbsteuerrechtlicher Leistungsgegenstand vorliegt, richtet sich nach dem objektiven Zusammenhang der Verträge

Leitsatz

Bei der Auslegung des grunderwerbsteuerrechtlichen Begriffs des Gegenstands des Erwerbsvorgangs tritt für die Beantwortung der Frage, ob ein Zusammenhang zwischen mehreren Verträgen besteht und ein einheitlicher Leistungsgegenstand vorliegt, das für die zivilrechtliche Beurteilung maßgebliche subjektive Moment zurück, vielmehr kommt dem objektiven Zusammenhang ausschlaggebende Bedeutung zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 590
BFH/NV 1990 S. 53 Nr. 7
HAAAA-93293

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