Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft
Leitsatz
Die Rentenbezüge der Witwe eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft, die sie aufgrund Vertrages nach dessen Tod erhält, unterliegen nicht der Erbschaftsteuer, wenn die Würdigung des Vertrages ergibt, daß der persönlich haftende Gesellschafter im Innenverhältnis wie ein Angestellter gegenüber den die Gesellschaft beherrschenden anderen Gesellschaftern (Kommanditisten) gebunden war (Änderung der Rechtsprechung).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 325 BFH/NV 1990 S. 27 Nr. 4 HAAAA-93173
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