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BFH Urteil v. - II R 31/89 BStBl 1990 II S. 325

Gesetze: ErbStG 1959 § 2 Abs. 1 Nr. 3ErbStG 1959 § 18 Abs. 1 Nr. 16

Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft

Leitsatz

Die Rentenbezüge der Witwe eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft, die sie aufgrund Vertrages nach dessen Tod erhält, unterliegen nicht der Erbschaftsteuer, wenn die Würdigung des Vertrages ergibt, daß der persönlich haftende Gesellschafter im Innenverhältnis wie ein Angestellter gegenüber den die Gesellschaft beherrschenden anderen Gesellschaftern (Kommanditisten) gebunden war (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 325
BFH/NV 1990 S. 27 Nr. 4
HAAAA-93173

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