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BFH Urteil v. - I R 19/85 BStBl 1990 II S. 28

Gesetze: AO 1977 § 58 Nrn. 1 und 6

Grenzen für Rücklagenbildung nach § 58 Nr. 6 AO gelten auch für Fördervereine

Leitsatz

Die in § 58 Nr. 6 AO 1977 enthaltenen Grenzen unschädlicher Rücklagenbildung gelten auch für gemeinnützige Spendensammel- und Fördervereine im Sinne des § 58 Nr. 1 AO 1977.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 28
BFH/NV 1989 S. 49 Nr. 12
FAAAA-93152

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