Anschaffungskosten und Teilwert bei unverzinslichen oder niedrig
verzinslichen Darlehensforderungen an Betriebsangehörige
Leitsatz
1. Auch bei unverzinslichen oder
niedrig verzinslichen Darlehensforderungen ist der Nennbetrag als
Anschaffungskosten zu behandeln (Anschluß an
,
BFHE 116,
16,
BStBl II 1975, 875).
2. Unverzinsliche oder niedrig
verzinsliche Darlehen an Betriebsangehörige sind auch dann mit dem
Nennbetrag zu bilanzieren, wenn ihnen keine bestimmten Gegenleistungen der
Darlehensempfänger gegenüberstehen (insoweit Abweichung von
BFHE
116,16,
BStBl II 1975, 875).
3. Die höchstrichterliche
Rechtsprechung zur "Teilwertvermutung" ist auch auf die "Anschaffung" von
Darlehen anzuwenden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 117 BFH/NV 1989 S. 10 Nr. 3 EAAAA-93080
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