Unterstützungskassen; zu Fragen der sozialen Einrichtung i.
S. des
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b
KStG und des zulässigen Kassenvermögens bei
laufenden Leistungen
Leitsatz
1. Unterstützungskassen
können nicht nur durch einen "Geschäftsplan", sondern auch durch ihre
Satzung oder durch einen Leistungsplan sicherstellen, daß es sich um eine
soziale Einrichtung handelt.
2. Gewährt eine
Unterstützungskasse laufende Leistungen, so ist das zulässige
Kassenvermögen (§ 5 Abs. 1
Nr. 3 Buchst. e KStG 1977) auch dann auf der Grundlage der
durchschnittlich gewährten Leistungen zu ermitteln, wenn die Kasse nur in
wenigen Fällen laufende Leistungen
gewährt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1088 BFH/NV 1990 S. 86 Nr. 11 VAAAA-93070
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