Gesetze: AO 1977 § 122 (in der bis zum geltenden Fassung)FGO § 76 Abs. 1FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Ob Zweifel am Zugang eines Steuerbescheids innerhalb der Frist von drei Tagen nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bestehen, kann erst nach angemessener Aufklärung des maßgebenden Sachverhalts beurteilt werden
Leitsatz
Behauptet ein Kläger, er habe einen Steuerbescheid erst an einem späteren Tag als dem dritten Tag nach dem Bescheiddatum erhalten, so darf das FG nicht allein auf Grund der denkbaren Möglichkeit, Bescheiddatum und Absendetag könnten auseinanderfallen, davon ausgehen, der Kläger habe den Bescheid erst an dem von ihm behaupteten Tag erhalten.
Vielmehr muß es zunächst den maßgeblichen Sachverhalt angemessen aufklären und darf erst dann nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheiden, ob Zweifel bestehen am Zugang des Bescheids innerhalb der Dreitagesfrist mit der Folge, daß den Zeitpunkt des Zugangs die Behörde nachzuweisen hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 108 BFH/NV 1990 S. 1 Nr. 1 UAAAA-93066
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