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BFH Urteil v. - IX R 98/82 BStBl 1988 II S. 344

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs. 5FGO § 60 Abs. 3EStG 1975 § 22 Nr. 1KStG 1975 § 12 Nr. 1

Hinzugezogener/Beigeladener bei widerstreitender Steuerfestsetzung (§ 174 Abs. 5 Satz 2 AO) hat Rechtsstellung eines notwendig Beigeladenen

Leitsatz

1. Der gemäß § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 am Verfahren Beteiligte hat die Rechtsstellung eines notwendig Beigeladenen i. S. von § 60 Abs. 3 FGO (Ergänzung zum , BFHE 131, 428, BStBl II 1981, 101).

2. Freiwillige Zuwendungen einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Familienstiftung, die diese nicht nach der Verordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen, die an die Stelle von Familienfideikommissen getreten sind (vom , RGBl I 1926, 101) abziehen kann, sind beim Empfänger keine sonstigen Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG 1975.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 344
MAAAA-92532

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