Zur Bewertung eines Erbbauzinsanspruches und zur Behandlung einer Erbbauzinsverpflichtung als Nachlaßverbindlichkeit
Leitsatz
1. Auch im bürgerlich-rechtlich geprägten Erbschaftsteuerrecht ist der Erbbauzinsanspruch gemäß § 92 Abs. 5 BewG 1965 gesondert zu bewerten, obwohl er Bestandteil des Grundstückes ist.
3. Eine mögliche Belastung der künftigen Erbbauzinszahlungen mit Einkommensteuer hat auf die Bewertung des Erbbauzinsanspruches keinen Einfluß.
4. § 25 ErbStG 1974 ist seinem Sinn und Zweck nach nur auf den Erwerb von Vermögen anwendbar, das durch die Nutzung in seiner Substanz erhalten bleibt. Die Vorschrift erfaßt nicht einen zeitlich begrenzten und daher in seinem Wert allmählich abnehmenden Erbbauzinsanspruch.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 175 LAAAA-92285
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