Zur Abgrenzung Ein-/Zweifamilienhaus; Anwendung der neuen Rechtsprechung nur auf Wohnungsgrundstücke, die ab dem bezugsfertig errichtet wurden
Leitsatz
Zur Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus bei Wohngrundstücken, die vor dem bezugsfertig errichtet, um- oder ausgebaut wurden und auf die die neue Rechtsprechung des , BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) noch nicht anzuwenden ist.
Ein im Jahr 1965 umgebautes dreigeschossiges Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten ist als Einfamilienhaus zu bewerten, wenn die im Dachgeschoß befindliche Wohneinheit nur über einen zentral gelegenen, zu Wohnzwecken genutzten Raum im Erdgeschoß und die dort beginnende, offene Treppe erreicht werden kann.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 278 DAAAA-92146
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