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BFH Urteil v. - VIII R 19/81 BStBl 1985 II S. 601

Gesetze: AO 1977 § 91 Abs. 1AO 1977 § 110 Abs. 1 und 2AO 1977 § 121 Abs. 1AO 1977 § 126 Abs. 3AO 1977 § 157 Abs. 1

Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener Anhöhrung oder fehlender Begründung

Leitsatz

Die Rechtsfolge des § 126 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 tritt nur ein, wenn die fehlende Begründung des Steuerbescheids oder die unterlassene Anhörung vor einer beabsichtigten Abweichung von der Steuererklärung ursächlich für das Versäumen der Rechtsbehelfsfrist war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 601
VAAAA-92085

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