Bei Abtretung eines Steueranspruchs bleibt der Abtretende Beteiligter im Steuerfestsetzungsverfahren. Ihm obliegt auch die Klärung von Rechtsfragen; eine Klage des Abtretungsempfängers wäre unzulässig
Leitsatz
1. Die Abtretung einer Forderung, die aus der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftserzielung durch den Abtretenden herrührt, bewirkt nicht, daß nunmehr der Abtretungsempfänger diesen Tatbestand verwirklicht.
2. Die Klärung von steuerlichen Rechtsfragen ist Sache des Abtretenden, der seinen Zahlungsanspruch, nicht aber auch seine steuerschuldrechtliche Stellung abgetreten hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 330 HAAAA-92042
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.