Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Einführung
Nachdem seit den letzten großen Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts in 2007 und zuletzt in 2013 mit dem sog. „Ehrenamtsstärkungsgesetz“ einige Jahre vergangen sind, hat der Gesetzgeber offenbar doch die Notwendigkeit erkannt, für die insbesondere in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft häufig anzutreffenden Kooperationen im Jahr 2020 noch eine grundlegende Reform der abgabenrechtlichen Vorschriften zu beschließen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020, das am vom Bundesrat verabschiedet wurde und am im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist dem Gesetzgeber aus Sicht der Autoren eine sehr weit reichende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts gelungen. Diese dürfte nach dem derzeitigen Verständnis den strategischen Gestaltungsrahmen von Kooperationen gemeinnütziger Unternehmen in der laufenden Dekade erheblich begünstigen.
Vorausgegangen ist dieser Reform des Gemeinnützigkeitsrechts dem Vernehmen nach die mehrjährige Tätigkeit verschiedener sog. Bund-Länder-Arbeitsgruppen „Umstrukturierungen“ und „Verbesserungen Gemeinnützigkeitsrecht“. Wenngleich aus Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe kaum etwas an die Öffentlichkeit gedrungen ist, steht zu vermuten, dass die...