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BFH Urteil v. - IV R 56/76 BStBl 1979 II S. 479

Gesetze: GewStG § 28GewStG § 30StAnpG § 16 Abs. 2 Nr. 3AO 1977 § 12 Satz 2 Nr. 8

Zur Frage der Sechsmonatsfrist in § 12 Satz 2 Nr. 8 AO für Zwecke der Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags nach § 28 oder § 30 GewStG

Leitsatz

1. Für eine Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages nach § 28 GewStG oder bei einer mehrgemeindlichen Betriebstätte nach § 30 GewStG sind Bauausführungen nur dann als Betriebstätte anzusehen, wenn sie im Gebiet der einzelnen Gemeinde länger als sechs Monate dauern (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO 1977, früher § 16 Abs. 2 Nr. 3 StAnpG).

2. Witterungsbedingte oder bautechnisch bedingte Unterbrechungen von kürzerer Dauer berühren den Fortgang der Sechsmonatsfrist nicht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 479
SAAAA-91425

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