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Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Kfz und (Elektro-)Fahrrädern – Teil I
Begünstigungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und im Gewerbesteuerrecht in fünf Fällen
Die Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Kfz und (Elektro-)Fahrrädern kann in verschiedener Form Gegenstand einer Ertragsteuerklausur (2. Tag der schriftlichen StB-Prüfung) sein. Doch auch in der Praxis gewinnt dieser Themenkreis mehr und mehr an Bedeutung. Im Koalitionsvertrag 2021 (S. 53) wird das Ziel eines Bestands von mind. 15 Mio. Elektro-Kfz im Jahr 2030 in Deutschland benannt. Auch die Popularität von Elektro-Fahrrädern ist enorm gestiegen. Während Anfang 2015 noch in 1,5 Mio. Haushalten Elektro-Fahrräder vorhanden waren, besaßen zum Jahresanfang 2021 bereits 5,1 Mio. Haushalte in Deutschland mind. ein Elektro-Fahrrad. Insgesamt besaßen Anfang 2021 rd. 30 Mio. Haushalte Fahrräder oder Elektro-Fahrräder. Ziel dieser Fallstudie ist es daher, verschiedene, häufig problembehaftete Aspekte bei der Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Kfz und (Elektro-)Fahrrädern anhand von Fallbeispielen zu veranschaulichen. Aufgrund des Umfangs der Thematik wird diese Fallstudie in zwei Teilen umgesetzt. Im nachfolgenden Teil I werden zunächst Begünstigungen bei der Privatnutzung von (Hybrid-)Elektro-Kfz und (Elektro-)Fahrrädern durch einen Einzelunternehmer nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG sowie ...