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NWB Sanieren Nr. 5 vom Seite 140

Insolvenzantragspflichten und die vielen Aussetzungsfragen

Wer muss wann einen Insolvenzantrag stellen und wann nicht?

Christina Knecht

Den Überblick über die Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung zu behalten und diese richtig einzuordnen, war aufgrund des hohen Tempos, das der Gesetzgeber seit März 2020 an den Tag legt, nicht ganz einfach. Aus insolvenz- und sanierungsrechtlicher Sicht ist vor allem das SanInsFoG mit großer Spannung erwartet worden, welches zum in Kraft getreten ist. In der Insolvenzordnung gab es einige wichtige Änderungen. So wurden u. a. die Insolvenzantragsfristen und die Geschäftsführerhaftung durch den Gesetzgeber überarbeitet. Aber auch das COVInsAG hat aufgrund der diversen Überarbeitungen und Novellierungen in einem sehr kurzen Zeitfenster nicht unbedingt dazu beigetragen, die Rechtslage im Ganzen übersichtlicher zu machen. Nachdem am die pauschale Meldung „Insolvenzantragspflicht ist ausgesetzt“ verbreitet wurde, stellte sich recht schnell die Frage, ob dies so pauschal und uneingeschränkt gilt, wie man es anhand dieser Kurzmitteilung vermuten konnte. Aber wie fast immer war die Rechtslage leider nicht so simpel wie diese Nachricht es suggerierte. Vielmehr werden in Zukunft aus der Retroperspektive die Gerichte entscheiden müssen, ob und wann ein Insolvenzantrag trotzdem hätte...