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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 AL 2433/17

Leitsatz

Leitsatz:

Die Tätigkeit einer studentischen Hilfskraft ist versicherungsfrei, solange der Betroffene nach seinem Erscheinungsbild Student ist und das Erreichen des Studienziels (hier: Drittes Medizinisches Staatsexamen) weiterhin im Vordergrund steht.

Fundstelle(n):
ZAAAG-93953

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