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Einführung eines Umsatzsteuer Compliance Management Systems
Eine Handlungsempfehlung für den Mittelstand
Die von der Finanzverwaltung eingesetzten Instrumente des Risikomanagements und verschärfte Regelungen zur Selbstanzeige (§§ 371, 378 Abs. 3 AO) vs. zur Berichtigung einer Erklärung (§ 153 AO) erfordern auf Seite des Steuerpflichtigen als Reaktion die Einrichtung eines auf den Bereich des Steuerwesens fokussierten Compliance Management Systems (Tax-CMS). Diese unternehmensspezifischen Regelungen dienen der Sicherstellung der Einhaltung des Steuerrechts, der Steuerpflichten sowie von Aufforderungen der Steuerverwaltungen. Das IDW hat hierzu im Rahmen des IDW PS 980 im Allgemeinen und des IDW Praxishinweises 1/2016 im Speziellen die qualitativen Anforderungen skizziert. Welche konkreten Merkmale ein Umsatzsteuer-CMS als ein Teilbereich des Tax-CMS enthalten sollte, wird nachfolgend auf Basis der praktisch-normativen Betriebswirtschaftslehre dargestellt.
Eulerich, Interne Kontrollsysteme, infoCenter NWB RAAAE-15236
Zur Abwendung des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens ist die Einrichtung eines auf den Bereich des Steuerwesens fokussierten Compliance Management Systems (Tax-CMS) erforderlich.
Ein Umsatzsteuer-CMS zur korrekten Abbildung aller Geschäftsvorfälle ...