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Misstrauen und Verdacht als wichtiger Grund für die Abberufung eines Organmitglieds
Voraussetzungen und Grenzen
Ein Vorstandsmitglied einer AG kann durch den Aufsichtsrat abberufen werden, wenn die Hauptversammlung diesem das Vertrauen entzogen hat (§ 84 Abs. 3 Satz 2 AktG). Der BGH hat sich in einer jüngst ergangenen Entscheidung zu den Voraussetzungen eines solchen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung geäußert ( NWB GAAAG-36078). Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit der Verlust des Vertrauens der Gesellschafter auch im GmbH-Recht einen wichtigen Grund für die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers darstellen kann, wenn dafür ausnahmsweise ein wichtiger Grund vorhanden sein muss. Eng mit der Frage der Abberufung wegen Vertrauensverlusts verbunden ist die Frage, ob die Organwalterposition zwar nicht wegen des Verlusts des Vertrauens der Gesellschafter, sondern wegen des bloßen Verdachts eines Fehlverhaltens beendet werden kann, das gerade den Grund für den Vertrauensverlust der Gesellschafter darstellt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
[i]AG: Vorstand kann bei Verlust des Vertrauens der Aktionäre abberufen werdenDer Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund widerrufen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG). Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere der V...