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Änderungen durch das Flexirentengesetz
Neue Anreize zur Beschäftigung von Rentnern
[i]Seel, Die Flexi-Rente, NWB Verlag Herne, 2017, ISBN: 978-3-482-66821-0Aufgrund des demografischen Wandels und der längeren Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung ist die Nachfrage nach flexiblen Renteneinstiegsmodellen größer geworden. Immer mehr ältere Menschen können und wollen länger arbeiten. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und bereits mit dem zum in Kraft getretenen Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) einen ersten Schritt zum variablen Übergang in den Ruhestand gemacht (BT-Drucks. 18/9787, BGBl 2016 I S. 2838). Hieran anknüpfend hat der Gesetzgeber nunmehr das sog. Flexirentengesetz (FlexiRG) auf den Weg gebracht, dessen Regelungen zum Teil bereits zum in Kraft getreten sind. Das FlexiRG führt im Wesentlichen zu Änderungen und Ergänzungen im SGB III und SGB VI und wirkt sich damit auch unmittelbar auf Arbeitgeber aus, die ein Beschäftigungsverhältnis mit Rentenempfängern unterhalten. Darüber hinaus setzt das FlexiRG aber auch Anreize für Arbeitgeber, vermehrt auf derartige Beschäftigungsverhältnisse in ihren Unternehmen – nicht zuletzt aufgrund des Know-hows, das verrentete Beschäftigte mit sich bringen – zu setzen.
Eine Kurzfassung ...