Steuerberatergebühren: Für Kostenerstattung im Einspruchsverfahren besteht zwischen mehreren Gegenständen nur dann innerer
Zusammenhang, wenn Vorgehen gegen mehrere Verwaltungsakte keine unterschiedlichen Erwägungen erfordert
Leitsatz
Zwischen mehreren Gegenständen besteht nur dann ein innerer Zusammenhang, der Voraussetzung für die Annahme derselben Angelegenheit
i. S. von § 10 Abs. 2 StBGebV ist, wenn das Vorgehen gegen mehrere Verwaltungsakte (hier: Ablehnung der Kindergeldfestsetzung
für drei aufeinander folgende Berücksichtigungszeiträume) keine unterschiedlichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Erwägungen
erfordert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 662 Nr. 7 ZAAAD-93573
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