Düsseldorfer Tabelle – Neue Unterhaltsleitlinien ab 1. 1. 2010
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am neue Unterhaltsleitlinien veröffentlicht. Diese Düsseldorfer Tabelle ist – in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweiligen OLG – die für die Familiengerichte maßgebliche Richtschnur bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen. Anfang 2010 wurde nach Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes v. (BGBl 2009 I S. 3950) durch die Erhöhung des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge eine Neuberechnung der Unterhaltssätze notwendig. Die Zahlungsverpflichtung je Kind erhöht sich durchschnittlich um ca. 13 %. Beim ersten und zweiten Kind steigt der Unterhalt – abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen – auf mindestens 225 € (+ 26 €) und maximal 597 € (+ 69 €). Die Regelung wird u. U. nur wenige Monate Bestand haben. Für den Sommer 2010 wird eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist der Selbstbehalt zugunsten des Unterhaltspflichtigen. Im Anschluss könnte die aktuelle Staffelung der Tabelle grundlegend überarbeitet werden. Auch die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist mit anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages abgestimmt worden.
Fundstelle(n):
ZAAAD-34948