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SteuerStud Nr. 11 vom Beilage Seite 1

Überblick über das Jahressteuergesetz 2009

Gesetz v. 19. 12. 2008, BGBl I S. 2794; verkündet am 24. 12. 2008.

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker, Berlin

I. Änderungen des Einkommensteuergesetzes

1. Negative Einkünfte mit Auslandsbezug

Die Vorschrift des § 2a Abs. 1 des EStG bewirkte in ihrer bisher geltenden Fassung für bestimmte Verlusttatbestände, die im Ausland verwirklicht werden, eine Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung. Die entsprechenden Verluste konnten nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art und aus demselben Staat ausgeglichen werden. Ein Abzug nach § 10d EStG ist ebenfalls untersagt.

Wegen der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Rewe Zentralfinanz” zu § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a EStG sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die Vorschrift des § 2a EStG europarechtskonform auszugestalten. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Auffassung vertritt, dass die BRD gegen ihre Verpflichtung aus dem EG-Vertrag verstößt, indem sie ausländische Verluste nach § 2a EStG nicht zum Abzug zulässt, während inländische Verluste von der Bemessungsgrundlage abziehbar sind. Die Kommission hatte deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD eröffnet.

Durch zahlreiche Änderungen des § 2a EStG wird die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 2a EStG auf Tatbestände beschränkt...