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Ausgewählte Änderungen des AStG durch das JStG 2008
Reaktion auf die Rechtsprechung von EuGH und BFH
Durch das JStG 2008 werden in das System der Hinzurechnungsbesteuerung des AStG insbesondere die Grundsätze der sog. Cadbury Schweppes-Entscheidung des EuGH integriert. Dabei stellt der Gesetzgeber allerdings Erfordernisse auf, die über die vom EuGH gestellten Anforderungen hinausgehen, so dass die europarechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Vorschriften der §§ 7 ff. AStG nicht vollständig zum Schweigen gebracht werden. Darüber hinaus wird durch das JStG 2008 nachträglich eine gesetzliche Grundlage für die Auffassung der Finanzverwaltung geschaffen, wonach für die Beurteilung, ob eine niedrige Besteuerung i. S. des § 8 Abs. 3 AStG vorliegt, die effektive Steuerbelastung maßgeblich ist. Der BFH hatte bislang auf die im Ausland abstrakt geschuldete Steuer abgestellt.
I. Anpassung des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung an die Rechtsprechung des EuGH
1. System der Hinzurechnungsbesteuerung nach altem Recht
Im System der Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 ff. AStG werden dem inländischen Gesellschafter Einkünfte aus einer ausländischen Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig davon, ob eine Ausschüttung an den Gesellschafter im Besteuerungszeitraum erfolgt ist oder nicht, zeitgleich bereits im Jahr ihrer Erzielu...