Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2008
Bezug:
und Gemeindemerkblatt 2008
Bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2008 sind das das im BStBl 2007 I S. 498 veröffentlicht ist, sowie die Ausführungen im Gemeindemerkblatt 2008 zu beachten.
Ergänzend hierzu weist die OFD auf Folgendes hin:
Gemeindeschlüssel
Schlüsselnummern unverändert
Wegen der Eintragung des Gemeindeschlüssels wird auf die Bezug genommen (Schlüsselnummernverzeichnis des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg nach dem Stand vom ). Änderungen bei den Schlüsselnummern gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben.
Information der Arbeitnehmer
Merkblatt für Arbeitnehmer
Jeder Lohnsteuerkarte ist wieder die Informationsschrift „Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2008” beizufügen. Die erforderlichen Exemplare werden den Gemeinden von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.
Bescheinigung der Religionsgemeinschaft
Abkürzungen
Außer den in R 108 Abs. 4 LStR 2005 aufgeführten Abkürzungen der Religionsgemeinschaften finden in Baden-Württemberg die Abkürzungen
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fb | = | Freireligiöse Landesgemeinde
Baden |
ib | = | Israelitische
Religionsgemeinschaft Baden |
iw | = | Israelitische
Religionsgemeinschaft Württemberg |
Verwendung. Die Kirchensteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Kirchensteuergesetz) und damit die Eintragung der Abkürzung auf der Lohnsteuerkarte setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Bereich der betreffenden Religionsgemeinschaft seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Eintragung der Abkürzung „ib” ist damit auf Gemeinden beschränkt, die im Gebiet der früheren Regierungsbezirke Nordbaden und Südbaden belegen sind. Die Eintragung „iw” kommt nur in Gemeinden im Gebiet der früheren Regierungsbezirke Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern in Betracht.
Eintragung von Pauschbeträgen nach § 33b EStG
Verfahrensbeschreibung zur Eintragung
Wegen der Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden wird auf die und der früheren hingewiesen. Siehe hierzu auch Abschn. VII Abs. 6 des Gemeindemerkblatts 2008.
Sicherheitsmaßnahmen
FM-Erlass vom
Es ist weiterhin nach den Regelungen im , bekannt gegeben mit und der früheren , zu verfahren.
Steuerliche Lebensbescheinigung und Mitteilungsvordrucke
Vordrucke für die Gemeinden
Den Gemeinden sind die Vordrucke
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a) | Steuerliche
Lebensbescheinigung für Kinder unter
18 Jahren (Vordruckbezeichnung „LSt 4A”) | LSt 4A |
b) | Mitteilung über die Ausstellung einer steuerlichen
Lebensbescheini- gung (Vordruckbezeichnung „LSt 4B”) | LSt 4B |
c) | Mitteilung über die Ausstellung einer Ersatz-Lohnsteuerkarte
(Vor- druckbezeichnung „LSt 11”) | LSt 11 |
von den Finanzämtern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Weitere Vordrucke können bei Bedarf bei der Drucksachenverwaltung der Oberfinanzdirektion in Karlsruhe angefordert werden.
Vordruck für die Finanzämter in TVS
Der Vordruck „Mitteilung zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren” (Vordruckbezeichnung „LSt 5”) steht den Finanzämtern im Rahmen der PC-Textverarbeitung (TVS) zur Verfügung. Er wird daher nicht mehr in Papierform versandt.
Weitergabe an die Städte und Gemeinden, die ihre Lohnsteuerkarten selbst bedrucken
Die Finanzämter Aalen, Bruchsal, Freudenstadt, Friedrichshafen, Heidenheim, Heilbronn, Konstanz, Lörrach, Mühlacker, Öhringen, Offenburg, Ravensburg, Schorndorf, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Singen, Tauberbischofsheim und Wangen werden gebeten, die in ihrem Bezirk liegenden Städte und Gemeinden, die ihre Lohnsteuerkarten nicht von einem Rechenzentrum ausstellen lassen, durch Übersendung dieser Verfügung, einer Mehrfertigung des (a.a.O.) sowie des Gemeindemerkblatts 2008 über das Ausstellungsverfahren für 2008 zu unterrichten. Bei dieser Gelegenheit sollte festgestellt werden, ob die Städte und Gemeinden nach wie vor mit eigenem Programm die Lohnsteuerkarten ausstellen. Über Änderungen bittet die OFD zu gegebener Zeit kurz zu berichten.
Anlage 1
Siehe hierzu:
Oberfinanzdirektion
Karlsruhe v. - S
2363/21 - St
145
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
ZAAAC-53795