Steuerliche Behandlung der Einbringung nach § 24 UmwStG a.F
Unter den Arbeitshilfen wurden Checklisten zur Anwendung des § 24 UmwStG a.F. eingestellt. Die erste Checkliste ist für den Veranlagungsbezirk des Finanzamtes des/der Einbringende(n), die zweite Checkliste für den Veranlagungsbezirk des Finanzamtes der aufnehmenden Personengesellschaft vorgesehen.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 24 UmwStG a.F. können in einschlägigen Fällen anhand der Checklisten überprüft werden.
Oberfinanzdirektionen Münster v. - S 1978 d - 69 - St 13 - 33
Fundstelle(n):
ZAAAC-44405