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Beteiligungen an Personengesellschaften in der Steuerbilanz
Bilanzierung und Einkommensermittlung nach der Spiegelbildmethode
Die steuerliche Bilanzierung und Einkommensermittlung bei doppelstöckigen Personengesellschaften führt häufig zu Fehlern. Die Folge: Beteiligungsergebnisse werden doppelt oder gar nicht erfasst. Besonders wichtig ist die korrekte steuerbilanzielle Erfassung immer dann, wenn Verluste erzielt werden. Eine drohende Verlustabzugsbeschränkung nach § 15a EStG kann nur im Vorfeld erkannt werden, wenn eine Steuerbilanz erstellt und das korrekte steuerliche Eigenkapital ausgewiesen wird. S. 330
I. Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften
Nach welcher Methode die Beteiligung an einer Personengesellschaft zu bilanzieren ist, unterscheidet sich im Handels- und Steuerrecht: Während das Handelsrecht die Anschaffungskostenmethode zugrunde legt, geht das Steuerbilanzrecht von der Spiegelbildmethode aus oder von einem Ausweis eines unbewerteten „Merkpostens”.
1. Anschaffungskostenmethode
Handelsbilanziell ist die Anschaffungskostenmethode zugrunde zu legen (vgl. ausführlich IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften – IDW RS HFA 18, WPg 2006 S. 1302, Rz. 7). Danach sind die Anschaffungskosten als Ausg...