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BBEV Nr. 3 vom Seite 69

Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Kommentierung des

von Dr. Hellmut Götz, Freiburg i. Br.

Nach fast fünf Jahren hat das BVerfG mit dem am veröffentlichten Beschluss v. - 1 BvL 10/02 NWB GAAAC-36599 zum (BStBl 2002 II S. 598) Stellung bezogen. Das Verfassungsgericht hat radikaler als vielfach erwartet das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in seiner derzeitigen Ausgestaltung als verfassungswidrig verworfen. Wesentlicher Kritikpunkt ist die Art und Weise der steuerlichen Bewertung von Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften, Grundbesitz sowie land- und forstwirtschaftlichem Vermögen. Zudem monierten die Verfassungsrichter, dass die derzeitige Bewertung bei Grundvermögen auf die regionalen Unterschiede keine Rücksicht nimmt. Verlangt wird daher eine größere Transparenz und realitätsnähere Bewertung, die sich zumindest annähernd an den Verkehrswerten orientiert. Der folgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über den Beschluss, die tragenden Gründe sowie mögliche Folgen für die Praxis.

I. Entscheidung

1. Fortgeltung des alten Rechts

Das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist längstens bis zum weiterhin anwendbar.

Dies bedeutet, dass die „alten Regelungen” zunächst solange unverändert a...