1. Zur Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes muss der Steuerpflichtige zu mehr als 25 % am Stammkapital einer GmbH
beteiligt sein. Die Höhe des der jeweils relevanten Beteiligung ist Veranlagungszeitraum bezogen zu betrachten.
2. Die Absenkung der relevanten Beteiligungsgrenzen aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Gesetzesänderungen auf mindestens
10 % ab dem bzw. mindestens 1 % ab dem hat dabei mit ex nunc-Wirkung und nicht rückwirkend zu erfolgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 657 Nr. 11 EFG 2006 S. 270 Nr. 4 KÖSDI 2006 S. 15040 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2006 S. 439 ZAAAB-71579
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