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FG Berlin-Brandenburg  v. - 16 K 4259/17

Gesetze: EStG § 9 Abs. 4 S. 1, EStG § 9 Abs. 4a S. 1, EStG § 9 Abs. 4 S. 2, EStG § 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 3

Folgeentscheidung zu : Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte und Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit eines Müllwerkers

Leitsatz

Der Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers, wenn er sich dort jeweils lediglich umkleidet, die Ansage der Einsatzleitung anhört, das Tourenbuch, die Fahrzeugpapiere und die Fahrzeugschlüssel abholt, danach mit seinen Kollegen die Blinker sowie die Beleuchtung des Müllfahrzeugs kontrolliert und wenn die übrige Zeit des 45-minütigen Aufenthalts auf dem Betriebshof auf Parkplatzsuche für den eigenen PkW, den zeitgleichen Dienstbeginn von 500 Arbeitnehmern und die zeitgleiche Abfahrt von 120 Fahrzeugen vom Betriebshof zurückzuführen ist (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2710 Nr. 47
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2022 S. 939
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2022 S. 939
YAAAJ-26891

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