Ein Beschluss über eine gespaltene Verwendung des Gewinns ist gesellschaftsrechtlich zulässig und steuerlich anzuerkennen.
Der Beschluss über die Einstellung des Gewinnanteils des beherrschenden Gesellschafters auf sein persönliches Rücklagenkonto
führt mit der Beschlussfassung zum Zufluss beim Gesellschafter, und zwar auch dann, wenn für die Auszahlung aus dem Rücklagenkonto
ein Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit erforderlich ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 2/2020 S. 54 DStR 2019 S. 8 Nr. 47 DStRE 2019 S. 1445 Nr. 23 EFG 2019 S. 1583 Nr. 19 EStB 2020 S. 32 Nr. 1 GStB 2020 S. 1 Nr. 1 GmbH-StB 2020 S. 23 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21511 Nr. 12 NWB-EV 2019 S. 322 Nr. 9 YAAAH-32359
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