Verdeckte Gewinnausschüttung bei Sachspende an Stiftung
Leitsatz
Sachspenden einer Kapitalgesellschaft an eine gemeinnützige Stiftung, die die Anteilseigner als Stifter errichtet haben, können
zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft an eine dem Anteilseigner nahestehende Person führen. Dem steht
der Umstand nicht entgegen, dass eine Stiftung als verselbständigte Vermögensmasse keine gesellschaftliche Verbandsstruktur
hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGK:2018:0321.10K2146.16.00
Fundstelle(n): BB 2018 S. 2134 Nr. 37 BB 2019 S. 224 Nr. 5 DB 2018 S. 2523 Nr. 42 DStR 2019 S. 8 Nr. 4 DStRE 2019 S. 88 Nr. 2 DStZ 2018 S. 779 Nr. 21 EFG 2018 S. 1676 Nr. 19 ErbStB 2018 S. 355 Nr. 12 KÖSDI 2018 S. 20943 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2018 S. 2986 StB 2018 S. 283 Nr. 10 YAAAG-95689
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